Der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland ist ein stabiler Markt mit hoher Nachfrage. Im Jahr 2013 entschieden sich laut Statista mehr als 1,2 Millionen Deutsche für einen Gebrauchtwagen statt eines Neuwagens.
Diese „Wanderbewegung“ vom Neuwagen hin zum Gebrauchtwagen zeigt ein beständiges Interesse an Second-Hand-Autos mit all ihren Vorteilen aber auch Nachteilen. Hier bei Tuning4.me könnt Ihr euch Anregungen holen, worauf Ihr beim Kauf eines Gebrauchtwagen von Privat achten solltet, um zumindest einen Teil der potentiellen bösen Überraschungen im Idealfall vermeiden zu können. Wir gehen also der Frage nach: Autokauf – Was muss ich beachten?
Autokauf – was ist zu beachten? Eine Tuning4.me-Checkliste
- Egal ob Du das Auto aus einer Zeitungsanzeige oder im Internet entdeckt hast, auf einen Besichtigungstermin mit unbedingter Probefahrt solltest Du nicht verzichten!
- Idealerweise nimmst Du einen Freund mit zur Autobesichtigung, der sich mit Autos richtig gut auskennt. Denn Du weißt ja: „Vier Augen sehen mehr als zwei“!
- Ziehe es in Betracht Deinen Wunsch-Gebrauchtwagen von einem Fachmann untersuchen zu lassen. Eventuell kannst Du das direkt im Rahmen einer Probefahrt machen. Ein kurzer Stop bei Dekra, TÜV oder ADAC und Du erhälst abschließende Sicherheit über den wahren Zustand des Gebrauchten. Und das von einem unparteiischen Fachmann. Natürlich lohnt sich der aufwand umso mehr, je teurer das gute Stück ist und je weiter Du in Deinem Kaufentscheidungsprozess bist. Ein seriöser Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, wird nichts gegen einen solchen Check haben.
- Du solltest auf jeden Fall vor dem Gebrauchtwagenkauf den Personalausweis des Verkäufers prüfen und Dir die Daten aufschreiben. Der Verkäufer und der Halter des Fahrzeugs sollten identisch sein. Wenn das nicht der Fall ist, sollte der Verkäufer eine Vollmacht zum Verkauf des Autos vorlegen können.
- Prüfe die Angaben in Kfz-Brief und KFZ-Schein. Sie müssen in beiden Fällen genau gleich sein. Ebenso muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren identisch sein. Vorsichtig solltest Du auch sein, wenn der Verkäufer Dir eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. einen Ersatz-KFZ-Brief vorlegt. Dann sollte der Verkäufer eine plausible Erklärung für den Umstand haben. Im Zweifel lieber nach einem anderen Angebot Ausschau halten. Möglichkeiten hat man ja bei der heutigen Zahl an Gebrauchtwagenportalen, wie z.B. www.mobile.de, genug.
- Hat der Verkäufer an dem Auto nachträglich irgendwelche eingebaute Fahrzeugteile sollte für jeden Umbau/jedes Teil eine Betriebserlaubnis vorliegen. Besonders gerne gibts es Verzögerungen beim nächsten TÜV, wenn man z.B. bei Tuning-Felgen kein ABE vorlegen kann und unter Umständen eine Einzelabnahme nötig wird.
- Auch die Zahl der Vorbesitzer ist für den Wert eines Autos nicht unerheblich und sollte überprüft werden.
- Auskunft über den Pflegezustand des Gebrauchtwagens kann auch das Kundendienstheft geben, sowie eventuell vorhandene alte Reparaturrechnungen. Daran kann man zum einen erkennen, was an Verschleißteilen bereits ausgetauscht wurde und ob in naher Zukunft vielleicht eine größere Reparatur ansteht. Sollte dies der Fall sein, heißt es nicht unbedingt gleich den Kopf in den Sand stecken. Je nach auszutauschendem Autoteil kann sich die Suche nach einem Ersatzteil und der Eigen-Einbau durchaus lohnen und den preis des gebracuchtwagens deutlich drücken. Ersatzteile findest Du im gut sortierten fachhandel oder zum Beispiel bei AutoDoc.de.
- Folgende Dinge musst Du zwingend bei der Fahrzeugübergabe vom Verkäufer erhalten: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Kfz-Brief und -Schein) sowie alle Schlüssel.
- Nach der Übergabe musst Du als Käufer folgendes tun: Das Fahrzeug musst Du nach dem Kauf „unverzüglich“ (also ohne schuldhaftes Zögern) bei der Zulassungsstelle mit einer Versicherungsbestätigung ummelden. Diese erhälst Du bei der Versicherung Deiner Wahl.
- Nach der Übergabe musst Du als Verkäufer folgendes tun: Als Verkäufer bist Du verpflichtet, unverzüglich bei der Zulassungsstelle eine Meldung über den Verkauf des Fahrzeugs zu machen (Veräußerungsanzeige). Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
1. Die Bestätigung des Käufers, dass ihm KFZ-Brief und Fahrzeugschein und – nicht zu vergessen -auch die HU-Bescheinigung ausgehändigt wurden.
2. Name, Anschrift und Personalausweisnummer des Käufers
3. Eine Bestätigung (schriftlich), dass auch die Kennzeichen an den Käufer ausgehändigt wurden.Der Grund warum, Du das tun musst: Nur damit endet Deine KFZ-Steuerpflicht!
Wir hoffen, mit diesen Tipps Deine Suche nach einem preiswerten und guten Gebrauchtwagen erleichtert zu haben und wünschen Dir, lieber Gabrauchtwagen-Suchender, einen guten Kauf!
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